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VERBINDUNG GENETIK - FEM BOMBE | 5 SAMEN
Kabeljau. CPG005F003
Hersteller: COMPOUND GENETICS
Die Bombe: Diese Kreuzung von Jet Fuel Gelato und Wedding Cake vereint zwei unglaublich kräftige Eltern.
Diese Samen tendieren zum Terpenprofil von Wedding Cake, das ein cremiges Kush ist, das...
Standardpreis
€75,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Die Bombe: Diese Kreuzung von Jet Fuel Gelato und Wedding Cake vereint zwei unglaublich kräftige Eltern.
Diese Samen tendieren zum Terpenprofil von Wedding Cake, das ein cremiges Kush ist, das von Diesel bis süß variieren kann.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom rechtlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Diese Samen tendieren zum Terpenprofil von Wedding Cake, das ein cremiges Kush ist, das von Diesel bis süß variieren kann.
Eigenschaften Fem Bomb Compound Genetics:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: Jet Fuel Gelato x Wedding Cake
- Tage: 56-63
WARNUNG: Hanfsamen sind vom rechtlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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