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SENSI SEEDS RESEARCH - DOUBLE KUSH CAKE FEM | 1 SAMEN
Kabeljau. SS1531026
Hersteller: SENSI SEEDS BANK
Double Kush Cake Feminisiert (65% Indica und 35% Sativa) wurde als Teil des Sensi Seeds Forschungsprojekts für 2021 entwickelt. Ihre Vorfahren sind Skunk Kush, Afghani #1 und Hindu Kush.
Standardpreis
€7,74 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Double Kush Cake Feminisiert (65% Indica und 35% Sativa) wurde als Teil des Sensi Seeds Forschungsprojekts für 2021 entwickelt. Ihre Vorfahren sind Skunk Kush, Afghani #1 und Hindu Kush.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Double Kush Cake Fem:
- Gattung: Hybrid Feminisiert
- Genotyp: 65% Indica / 35% Sativa
- Genetik: Hindu Kush x Skunk Kush x Afghani#1
- Blühende Tage: 56-63 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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