GREEN HOUSE SEED CO. - BLUE HAZE X ICE CREAM #41 AUTOFLOWERING FEM
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Kabeljau. GHBHXG#41A01
Hersteller: GREEN HOUSE SEED CO.
Standardpreis
€15,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
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Kabeljau. GHBHXG#41A03
Hersteller: GREEN HOUSE SEED CO.
Standardpreis
€40,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
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Kabeljau. GHBHXG#41A05
Hersteller: GREEN HOUSE SEED CO.
Standardpreis
€55,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
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Kabeljau. GHBHXG#41A10
Hersteller: GREEN HOUSE SEED CO.
Standardpreis
€90,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Diese schöne Sorte ist das Ergebnis einer sorgfältigen Auswahl von Blue Haze, gekreuzt mit Gelato #41 Autoflowering
Eigenschaften Blue Haze x Gelato #41 Autoflowering Fem:
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Suchtstoff gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsabkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Blue Haze x Gelato #41 Autoflowering Fem:
- Gattung: Autoflowering Feminisierter Hybrid
- Genotyp: Indica 60%/ Sativa 30%/ Ruderalis 10%
- Genetik: Blue Haze x Gelato #41 Autio
- Tage: 63- 70 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Suchtstoff gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsabkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.

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