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DUTCH PASSION - JORGE'S DIAMOND#1 FEM | 3 SEEDS Verfügbar solange der Vorrat reicht
Kabeljau. DP4532
Hersteller: DUTCH PASSION
Die Zusammenarbeit mit einem der etabliertesten Züchter führte zu einer Killer-Sorte, ein Adjektiv, das Jorge's Diamonds 1 perfekt beschreibt. Obwohl die genaue Genetik unter großer Geheimhaltung...
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bis31/12/2026
Die Zusammenarbeit mit einem der etabliertesten Züchter führte zu einer Killer-Sorte, ein Adjektiv, das Jorge's Diamonds 1 perfekt beschreibt. Obwohl die genaue Genetik unter großer Geheimhaltung steht, können wir sagen, dass es sich um eine hauptsächlich Indica-Pflanze handelt, die mit einem Hauch von Sativa angereichert ist.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Jorge's Diamond#1 Fem:
- Gattung: XL feminisiert
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: Unbekannt
- Tage: 56 - 63
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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